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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Nutzung der Website sowie alle Lieferungen und Leistungen von SABATURA erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, finden keine Anwendung, auch wenn SABATURA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

    Abweichende Individualvereinbarungen zwischen SABATURA und seinen Vertragspartnern bedürfen der Schriftform.

    2. Der Vertragsabschluss und Rücktritt: SABATURA verpflichtet sich, die Bestellung des Vertragspartners zu den Bedingungen dieser Website unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist SABATURA zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dem Vertragspartner hieraus Ansprüche erwachsen.

    Mündliche Auskünfte und Zusagen, Prospekte und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster, Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben sowie Maße und Gewichte der Vertragswaren sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantiezusage, welcher Art auch immer, dar. Geringe Abweichungen von den Produktangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

    3. Lieferung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung an die vom Vertragspartner angegebene Lieferadresse. Angaben über Lieferfristen sind unverbindlich. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Fristablauf zum Transport aufgegeben oder bis zum Fristablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Belieferung erfolgt ausschließlich in Deutschland.

    Bei Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, hoheitlicher Eingriffe, Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik in eigenen Betrieben, Zulieferbetrieben oder bei Transporteuren oder auf Grund sonstiger, von SABATURA nicht zu vertretender Umstände, ist SABATURA dazu berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Beide Parteien können jedoch von einem geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten, wenn eines der vorgenannten Ereignisse zu einer Lieferverzögerung von mehr als drei Monaten über die vereinbarte Frist hinaus führt. Weitergehende Ansprüche der Vertragsparteien sind jedoch ausgeschlossen. SABATURA ist zu Teillieferungen von Warenmengen berechtigt.

    4. Fälligkeit des Kaufpreises und Zahlungsarten: Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss fällig. Die Zahlung kann per Vorkasse oder Nachnahme erfolgen. SABATURA behält sich vor, Zahlungsarten auszuschließen.

    Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners berechnet SABATURA Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. SABATURA bleibt der Nachweis eines höheren, als durch den Verzug entstandenen, Schadens, dem Vertragspartner der Nachweis eines niedrigeren Verzugsschadens SABATURAs vorbehalten.

    5. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Vertragspartner bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von SABATURA.

    Ist der Vertragspartner mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, dann darf der Vertragspartner nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. SABATURA ist in einem solchen Fall dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zwecks anderweitiger Verwertung zurückzunehmen oder die Befugnis des Vertragspartners zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen. SABATURA dann Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware verlangen, diesen die Abtretung der Forderungen anzeigen und die Forderungen selbst einziehen.

    6. Gewährleistung und Haftung: Im Falle von Mängeln der bestellten Ware oder im Falle des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften ist SABATURA nach Wahl des Käufers zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstandes oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Nach dem zweiten Fehlschlagen oder bei Unmöglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessener Zeit ist der Vertragspartner berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

    Offensichtliche Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung SABATURAs schriftlich mitzuteilen. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind SABATURA unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnden oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. SABATURA haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet SABATURA nicht für den entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

    Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit der übergabe der Ware. Fristbeginn ist Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (folglich der übergabe der Ware).

    7. Datenschutz und Datensicherung: Soweit der Vertragspartner Daten, gleich in welcher Form und in welchem Format an SABATURA übermittelt, stellt er hiervon Sicherheitskopien her. Im Falle eines Datenverlustes ist SABATURA unter den oben genannten Haftungseinschränkungen nur zum Ersatz eines Schadens verpflichtet, der durch vom Vertragspartner angefertigte Sicherheitskopie nicht verhindert werden konnte. Sofern es während der Nutzung der SABATURA Website zu Datenverlusten beim Vertragspartner kommt, haftet SABATURA nur, soweit der Nutzer regelmäßig, mindestens einmal täglich, seine Dateien sichert und der Schaden dadurch nicht gemindert werden kann.

    SABATURA ist dazu berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Website benötigt werden, zu speichern und auch an Dritte zu übermitteln, soweit es für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung eines Nutzungsverhältnisses erforderlich ist. Eine weitergehende Verwendung der personenbezogenen Daten ist von der Zustimmung des Nutzers abhängig.

    8. Rückgabe- und Widerrufsrecht: Die erhaltene Ware kann ohne Angaben von Gründen innerhalb von zwei Wochen zurückgeben werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketsversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-mail, erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die Kosten der Rücksendung werden von uns getragen.

    Um Ihr Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Sabatura - Dipl. Des. Sabrina Strunk, Wittekindstraße 43, 33615 Bielefeld) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das der Lieferung beigefügte Rücksendeformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
    Zur Wahrung der Rückgabe- und Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Rückgabe- und Widerrufsfrist absenden.

    Rückgabefolgen: Im Falle der einer wirksamen Ausübung des Rückgabeverlangens sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

    9. Schlussbestimmungen: Es gilt Deutsches Recht. Für Verträge mit Vollkaufleuten ist Erfüllungsort Bielefeld. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bielefeld.

    10. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht.

    von marcel.kruhl@gmail.com at 19.06.2014
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